Über die Situation von Drohnen in Serbien liegen nur wenige Informationen vor, aber die serbische Zivilluftfahrtbehörde betrachtet sie als legal.

Besondere Reiseerwägungen

Die Vorschriften für Drohnen in Serbien sind am 20. Februar 2020 in Kraft getreten. Die Vorschriften betreffen die sichere Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge, ihre Klassifizierung, Anforderungen an die Aufzeichnung, ihre Wartung und verschiedene andere Faktoren.

Wenn Sie sich vor Ihrer Reise mit Fragen direkt an das CAD wenden möchten, finden Sie hier die Kontaktinformationen: dgca@cad.gov.rs / +381 11 292 71 69

Weitere Informationen über Genehmigungsanträge und die Verfahrensanforderungen finden Sie hier.

Wie werden Drohnen in Serbien klassifiziert?

  • Drohnen der Kategorie 1 – Masse liegt unter 0,9 kg
  • Drohnen der Kategorie 2 – Masse liegt zwischen 0,9 und 4 kg
  • Drohnen der Kategorie 3 – Gewicht 4 kg bis 25 kg
  • Drohnen der Kategorie 4 – Gewicht 25 Kg bis 150 Kg

Anforderungen für die Registrierung von Drohnen in Serbien

Die folgenden Luftfahrzeuge müssen von der Direktion für Zivilluftfahrt der Republik Serbien (Direktion) registriert werden:

  • unbemannte Luftfahrzeuge, die zu den Kategorien 3 und 4 gehören
  • unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorien 1 oder 2, die verwendet werden für:
    • Fliegen in Höhen über 100 m.
    • das Fliegen in der Nähe von Flugplätzen.
    • Fliegen in einer horizontalen Entfernung von mehr als 500 m von einem unbemannten Luftfahrzeugbetreiber.
    • Überfliegen von Personen.
    • Fliegen in der Nähe von Personen.
    • Fliegen innerhalb des Sperrgebiets.
    • Nachtflug.
    • Freisetzung von Flüssigkeiten oder Gegenständen oder Beförderung externer Ladung, die nicht Teil der Struktur eines unbemannten Luftfahrzeugs ist.

Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Eigentümers des unbemannten Luftfahrzeugs oder des Nutzers des unbemannten Luftfahrzeugs vorbehaltlich der Genehmigung des Eigentümers.

Dem Antrag auf Eintragung in das Register für unbemannte Luftfahrzeuge sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  1. Nachweis über die entrichteten Zollgebühren, wenn das Luftfahrzeug in einem ausländischen Staat hergestellt wurde, oder eine beglaubigte schriftliche Erklärung des Eigentümers, wenn das Luftfahrzeug in der Republik Serbien hergestellt wurde.
  2. die Bedienungsanleitung des Herstellers für den Betrieb des unbemannten Luftfahrzeugs in serbischer oder englischer Sprache.
  3. Haftpflichtversicherungsvertrag für Schäden an Dritten, die durch den Betrieb des unbemannten Luftfahrzeugs entstehen, gemäß dem Gesetz über die Pflichtversicherung im Verkehrswesen.

Ungeachtet des Absatzes 1 Punkt 1) dieses Artikels:

  1. Ist der Nachweis über die entrichteten Zölle nicht verfügbar, kann der Antragsteller ein Dokument zum Nachweis des Eigentumsrechts vorlegen.
  2. Bei unbemannten Luftfahrzeugen, die von Amateuren gebaut wurden, ist eine mit einem Sichtvermerk versehene schriftliche Erklärung der Person, die das Luftfahrzeug gebaut hat, sowie ein Dokument zum Nachweis des Eigentums vorzulegen, wenn die Person, die das Luftfahrzeug gebaut hat, nicht der Eigentümer des Luftfahrzeugs ist.

Bei unbemannten Luftfahrzeugen der Kategorie 4 muss der Antragsteller der Direktion die einschlägigen technischen Unterlagen als Grundlage für die Feststellung der Fähigkeit des Luftfahrzeugs, sicher zu fliegen, vorlegen, und der Antragsteller muss sicherstellen, dass der Demonstrationsflug in Anwesenheit eines bevollmächtigten Beamten der Direktion durchgeführt wird.

Die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in Serbien

  • Die CAD verlangt, dass alle Drohnen registriert werden.
  • Jeder Flug einer Drohne unterliegt der Genehmigung durch die CAD. Die Bearbeitung von Fluganträgen kann bis zu fünf Arbeitstage dauern.
  • Bürger der Republik Serbien können Genehmigungen für Luftaufnahmen über dem Hoheitsgebiet der Republik Serbien nur über rechtmäßig eingetragene Unternehmen in der Republik Serbien beantragen.
  • Nicht-serbische Staatsbürger können Luftaufnahmen auf dem Gebiet der Republik Serbien nur über juristische Personen beantragen, die in der Republik Serbien registriert sind.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 5 Kilometern zu Flughäfen ein.
  • Fliegen Sie nur bei Tageslicht
  • Behalten Sie eine Sichtlinie für die Drohne bei.
  • Streben Sie eine maximale Flughöhe von 100 Metern über dem Boden an.
  • Halten Sie einen Abstand von 500 Metern zwischen der Drohne und dem Piloten ein.
  • Vermeiden Sie den gleichzeitigen Betrieb mehrerer Drohnen.
  • Steuern Sie die Drohne auf keinen Fall von einem sich bewegenden Objekt aus.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 500 Metern zu größeren Infrastruktureinrichtungen ein, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis des Eigentümers oder Bewohners (z. B. Kraftwerke, Hochspannungsanlagen, Regierungsgebäude, militärische Einrichtungen, Wasseraufbereitungsanlagen, Autobahnen und Justizvollzugsanstalten).
  • Halten Sie eine 30-Meter-Pufferzone um Unbeteiligte ein.
  • Bedienen Sie die Drohne nicht, wenn Sie berauscht sind oder unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen stehen.

Hinweise für ausländische Betreiber

Wenn Sie nach Serbien reisen und beabsichtigen, Ihre Drohne mitzubringen, führt das CAD die folgenden besonderen Hinweise für Ausländer auf, die Drohnen fliegen:

  • Bevor Sie als Ausländer eine Drohne nach Serbien einführen, müssen Sie eine Genehmigung des serbischen Verteidigungsministeriums einholen.
  • Das serbische Gesetz schreibt vor, dass alle Drohnen bei der Regierung registriert werden müssen.
  • Jeder Flug einer Drohne unterliegt der Genehmigung durch das CAD. Die Bearbeitung von Fluganträgen kann bis zu fünf Arbeitstage dauern.

Hinweise für Freizeit-Drohnenpiloten, die in Serbien zum Spaß fliegen

Halten Sie sich an die oben genannten allgemeinen Regeln, informieren Sie sich aber über die Links der Regulierungsbehörde über Aktualisierungen.


Hinweise zum Betrieb kommerzieller Drohnendienste in Serbien

Das Mindestalter für kommerzielle Flüge beträgt 18 Jahre.

Um Aufnahmen aus der Luft zu machen, müssen Sie als gewerblicher Anbieter registriert sein. Außerdem benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung – zumindest für die Dauer Ihres Aufenthalts. Schließlich müssen Sie die Genehmigung des Verteidigungsministeriums Ihres Landes einholen.

Wenn Sie jedoch bereits in einem anderen Land als gewerblicher Betreiber registriert sind, sollte es relativ einfach sein, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.

Für gewerbliche Zwecke sind außerdem ein Befähigungsnachweis und ein Wissenstest im Luftverkehrsrecht erforderlich.

Halten Sie sich an die oben genannten allgemeinen Regeln, informieren Sie sich aber über die Links der Regulierungsbehörde über Aktualisierungen.


Hier ist ein Beispiel dafür, was Sie erwarten könnte, wenn Sie die Drohnengesetze befolgen und in Serbien fliegen: