Laut der portugiesischen Luftfahrtbehörde, der National Civil Aviation Authority (ANAC), ist das Fliegen einer Drohne in Portugal legal, aber wir empfehlen, sich vorher über die unten aufgeführten Drohnenbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.
Wenn Sie sich vor Ihrer Reise mit Fragen direkt an die ANAC wenden möchten, finden Sie hier die Kontaktinformationen: drones@anac.pt / +351 212 842 226
Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne innerhalb der Europäischen Union
Portugal ist Teil der Europäischen Union und muss sich daher an die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erlassenen Drohnenvorschriften halten. Zusätzlich zu diesen Vorschriften gibt es in Portugal auch länderspezifische Regelungen.
Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze finden Sie hier die wichtigsten Regeln, die Sie für das Fliegen einer Drohne in der Europäischen Union kennen sollten.
Es gibt drei Betriebskategorien, in denen die Drohnenvorschriften je nach Gewicht der Drohne und dem beabsichtigten Einsatz festgelegt sind. In diesem Abschnitt wird nur die offene Kategorie behandelt. Um alle Gesetze und Kategorien der Europäischen Union zu sehen, klicken Sie hier.
Eine Drohne kann in der Kategorie «Offen» betrieben werden, wenn:
- Die Drohne hat eines der Klassen-Kennzeichen 0, 1, 2, 3 oder 4.
- Die Drohne wurde vor dem 1. Januar 2023 gekauft und hat keine der oben genannten Klassenkennzeichnungen.
- Die Drohne hat eine maximale Abflugmasse von weniger als 25 kg (55 lbs).
- Der Fernpilot hält die Drohne in einem sicheren Abstand zu Menschen.
- Die Drohne wird nicht direkt über Menschen betrieben, es sei denn, sie hat ein Klassen-Kennzeichnungsschild oder ist leichter als 250 g (0.55 lbs). (Siehe Unterkategorien für den Betrieb: A1, A2 und A3, um herauszufinden, wo Sie mit Ihrer Drohne fliegen dürfen).
- Der ferngesteuerte Pilot muss eine Sichtlinie (VLOS) einhalten oder wird von einem UA-Beobachter unterstützt.
- Der Fernpilot wird die Drohne nicht über 120m (400ft) betreiben.
- Die Drohne wird keine gefährlichen Güter transportieren und kein Material abwerfen.
Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in Portugal
Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze sind hier die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in Portugal aufgeführt.
- Eine Drohnenversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber der ANAC empfiehlt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die durch den Einsatz von ferngesteuerten Fluggeräten entstehen können.
- Drohnen dürfen ohne Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde nicht zur Aufnahme von Bildern oder Videos verwendet werden.
- Drohnenpiloten müssen während des Fluges jederzeit eine Sichtverbindung zu ihren Drohnen aufrechterhalten.
- Beim Flug einer Drohne haben bemannte Luftfahrzeuge immer Vorrang und Vorfahrt.
- Spielzeugdrohnen (d. h. Drohnen, die weniger als 0,25 kg wiegen) dürfen weder über Menschen noch höher als 30 Meter geflogen werden.
- Drohnen dürfen, unabhängig von ihrem Gewicht, nicht über Menschenansammlungen im Freien geflogen werden, wobei mehr als 12 Personen als solche gelten.
- Für den Flug einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm, bei Nacht oder außerhalb der Sichtlinie (BVLOS) muss eine Sondergenehmigung bei der ANAC eingeholt werden.
Drohnenverbotszonen
Drohnen sind in den folgenden Regionen verboten, untersagt oder mit Auflagen versehen:
- Drohnen sind in offenen Luftkonzentrationen, in den spezifischen operativen Schutzbereichen von Flughäfen und Flugplätzen sowie in Einrichtungen verboten, in denen sich Hoheitsorgane, Botschaften und konsularische Vertretungen, militärische Einrichtungen, Sicherheitsdienste, Polizei- und Zivilschutzmissionen, Gefängnisse und Bildungszentren der Generaldirektion für Rehabilitation und Strafvollzug befinden.
- Drohnen sind in den meisten Nationalparks verboten oder mit Auflagen versehen. Um einen geschützten Nationalpark zu überfliegen, müssen Sie dieses Formular (Portugiesisch/Englisch) ausfüllen und an das ICNF, IP, an folgende E-Mail-Adresse senden: rtn@icnf.pt
Weitere Informationen zu den portugiesischen Drohnengesetzen finden Sie auf dieser von der portugiesischen Regierung eingerichteten Informationswebseite über Drohnen.
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