Die für die Sicherheit von Drohnen zuständige spanische Behörde AESA hat im Internet mehrere Informationen über das Fliegen von Drohnen zum Spaß oder zur Arbeit bereitgestellt. Die wichtigsten Informationen sind im hier detailliert aufgeführt.

Das Fliegen und Betreiben von Drohnen in Spanien unterliegt der Verordnung 2019/947 der Europäischen Union. Die Agencia Estatal de Seguridad Aerea (AESA) überwacht und setzt die Verordnung in Spanien um. Ziel dieser Reform ist es, einen wirklich harmonisierten Drohnenmarkt in Europa zu schaffen, der ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Drohne in der Europäischen Union frei zirkulieren darf, sobald der Betreiber von seinem Registrierungsstaat eine Genehmigung erhalten hat. Je nach Risikograd wird dieser neue Rechtsrahmen drei Kategorien von Drohnen einführen: Offen, spezifisch und zertifiziert.

Der Betrieb von Drohnen muss gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission (in der jeweils geltenden Fassung) erfolgen.

Sind Drohnen in Spanien erlaubt?

Nach Angaben der AESA sind Drohnen in Spanien unter Einhaltung der AESA- und EASA-Vorschriften erlaubt.

Seit dem 31. Dezember 2020 gelten die europäischen Vorschriften für UAS (Drohnen). Diese Norm betrifft alle Drohnen, unabhängig von ihrer Verwendung* (Freizeit oder Beruf) oder Größe/Gewicht. Dieser Abschnitt fasst die Mindestanforderungen zusammen, die vor dem Flug einer Drohne erfüllt werden müssen:

  • Registrierung als Betreiber: Alle Nutzer, die eine Drohne fliegen wollen, müssen sich auf der AESA-Website registrieren und die Betreibernummer gemäß den europäischen Vorschriften erhalten (Abschnitt UAS Operator Registration). Nach Erhalt der Betreibernummer sollte diese sichtbar an der Drohne angebracht werden.
  • Ausbildung zum Piloten: Um eine Drohne zu fliegen, müssen Sie je nach Betriebskategorie, in der sie betrieben wird, ein Minimum an qualifizierter Ausbildung absolvieren. Die Ausbildung und Prüfung der Kenntnisse für den Betrieb einer Drohne in einer offenen Kategorie, den Unterkategorien A1 und A3, ist über die Website der AESA (Bereich UAS Pilot Training) zugänglich. Die Ausbildung ist telematisch und kostenlos, und nach bestandener Online-Prüfung stellt Ihnen die AESA ein Zertifikat aus.
  • Vorhandensein einer obligatorischen Haftpflichtversicherung: Es muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten für Schäden abdeckt, die während und bei der Durchführung eines jeden Fluges sowohl zu Freizeit- als auch zu beruflichen Zwecken entstehen können. Weitere Informationen zur Versicherung finden Sie im Abschnitt über die europäischen UAS/Drohnenvorschriften.
  • Flugregeln: Der Flug von Drohnen unterliegt allgemeinen Betriebsvorschriften, die unter anderem vom Gewicht der Drohne, der Anwesenheit anderer Personen und der Nähe zu Gebäuden abhängen. Sie können die verschiedenen Betriebskategorien in der Rubrik «UAS-Operationen/Drohnen» nachlesen, wo Sie auch einen Fragebogen finden, der Ihnen hilft, herauszufinden, in welche Betriebskategorie die beabsichtigten Flüge einzuordnen sind, sowie Anweisungen für deren Durchführung (Link zum Fragebogen)
  • Ort des Fluges: Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln für den Drohnenbetrieb gibt es Beschränkungen für den Drohnenflug an bestimmten Orten aus verschiedenen Gründen: Nähe von Flugplätzen, militärische Zonen, Schutz kritischer Infrastrukturen, Umweltschutz usw. Siehe den Abschnitt «Flug mit UAS/Drohnen» für Fluganforderungen in den verschiedenen Gebieten Spaniens.

Wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in Spanien:

Drohnenbetreiber müssen alle Drohnen in Spanien registrieren lassen. Nach der Registrierung müssen Sie sich an die folgenden Regeln halten.

  • Drohnen dürfen bis zu 120 Meter (400 Fuß) hoch fliegen. (Die AESA kann Betreibern von Drohnen bestimmter Kategorien Ausnahmen gewähren.)
  • Direkter Sichtkontakt mit der Drohne ist erforderlich, und der Betriebsabstand sollte 500 Meter nicht überschreiten.
  • Vermeiden Sie es, zu nahe an Wohngebieten oder bewohnten Gebieten zu fliegen.
  • Halten Sie eine Sicherheitspufferzone von einem Kilometer um Wohngebiete ein.
  • Sofern der Eigentümer/die Person nicht zustimmt, ist ein Sicherheitsabstand von 500 Metern zu einzelnen Gebäuden, Personen, Fahrzeugen, Tieren und Bauwerken erforderlich.
  • Vermeiden Sie Flüge in der Nähe von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen. Halten Sie aus Sicherheitsgründen einen Mindestabstand von acht (8) Kilometern zu Flughäfen und drei (3) Kilometern zu Hubschrauberlandeplätzen ein.
  • Es ist zu keiner Zeit erlaubt, eine Drohne nachts zu fliegen.
  • Es darf nicht über, innerhalb oder in der Nähe von militärischen Einrichtungen, öffentlichen Versorgungseinrichtungen, archäologischen Stätten oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen geflogen werden.

Kategorien

Offene Kategorie

Angesichts des geringen Risikos ist weder eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde noch eine Erklärung des Drohnenbetreibers erforderlich. Die Gesamtstartmasse der Drohne muss weniger als 25 kg betragen, und sie muss innerhalb einer Sichtlinie in einer maximalen Höhe von 120 m betrieben werden.

Besondere Kategorie

In Anbetracht des mäßigen Risikos erfordern Flüge in dieser Kategorie eine Genehmigung vor dem Betrieb. Die Genehmigung wird unter Berücksichtigung der in einer betrieblichen Risikobewertung ermittelten Maßnahmen zur Risikominderung erteilt, außer in bestimmten Standardszenarien, in denen eine Erklärung des Betreibers ausreicht.

Zertifizierte Kategorie

Angesichts der damit verbundenen Gefahren sind eine Zertifizierung der Drohne und ein lizenzierter Fernpilot erforderlich. Wenn Ihre Drohne Menschen befördern kann, fallen Sie in die Kategorie «Zertifiziert»!

EASA Zusammenfassung der Anforderungen an den Drohnenflugbetrieb

Hier eine Übersichtstabelle der EASA:

Drohne Betrieb Drohnenbetreiber
Klasse Gewicht Kategorie Betriebliche Einschränkungen Registrierung als Drohnen-Betreiber Kompetenz als Fernpilot Minimales Alter
Privat gebaut < 250g A1 – kann unbeteiligte Personen überfliegen
– keine Überflüge über Menschenansammlungen
Nein, es sei denn, Kamera/Sensor an Bord und eine Drohne ist kein Spielzeug – Keine Ausbildung erforderlich Kein Mindestalter
0 – Benutzerhandbuch lesen 16*,
kein Mindestalter, wenn die Drohne ein Spielzeug ist
Ältere Drohnen 16
1 < 900g – Kein Überflug von Unbeteiligten zu erwarten
– Kein Überfliegen von Menschenansammlungen
Ja – Benutzerhandbuch lesen
– Online-Schulung abschließen
– Theoretische Online-Prüfung ablegen
16
2 < 4kg A2 – Keine unbeteiligten Personen überfliegen
– Halten Sie einen horizontalen Abstand von 30 m zu unbeteiligten Personen ein
Ja – Benutzerhandbuch lesen
– Online-Schulung abschließen
– Theoretische Online-Prüfung ablegen
– Selbstpraktische Ausbildung durchführen und deklarieren
– Bestehen einer schriftlichen Prüfung bei der CAA (oder einer anerkannten Einrichtung)
16
3 < 25kg A3 – Fliege weg von Menschen
– Fliegen außerhalb des Stadtgebiets (150 m Abstand)
Ja – Benutzerhandbuch lesen
– Online-Schulung abschließen
– Theoretische Online-Prüfung ablegen
16
4 16
Privat gebaut 16
Ältere Drohnen 16

Hinweis für ausländische Unternehmen

Betreiberregistrierung (Nicht-EU-Einwohner)

  • Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und Ihre Drohne zum ersten Mal in einem EU-Land fliegen wollen, MÜSSEN Sie sich als Betreiber registrieren lassen.
  • Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Betreiberregistrierungsnummer, die Sie an Ihrer Drohne anbringen MÜSSEN. Wenn Sie mehrere Drohnen haben, muss die gleiche Nummer an allen angebracht werden.
  • Sie dürfen nicht in Flugverbotszonen fliegen und müssen einen Mindestabstand von 8 km zu Flughäfen/Heliports einhalten.
  • Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Land geflogen sind, bevor Sie nach Spanien kamen, müssen Sie sich nicht erneut anmelden. Sie müssen sich immer in dem ersten Nicht-EU-Land anmelden, in dem Sie Flüge durchgeführt haben.

Zertifikat für Fernpiloten (Nicht-EU-Bürger)

  • Wenn Sie Ihre Drohne in Spanien fliegen möchten und in einem Nicht-EU-Land leben, müssen Sie im Besitz eines Fernlotsen-Zertifikats aus einem EU-Land sein.
  • Sie können das A1/A3-Zertifikat erhalten, indem Sie sich bei der Online-Fernpilotenschule anmelden.
  • Die Online-Schulung und die Prüfung sind für diejenigen erforderlich, die eine Drohne in der Kategorie ‹Open› in den Unterkategorien A1/A3 fliegen möchten.
  • Die Erfolgsquote liegt bei 75 %, und Sie haben 3 Versuche, um die Prüfung zu bestehen.
  • Sobald Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihr Fernlenkzeugnis. Es ist 5 Jahre gültig.
  • Sie müssen Ihr Fernlotsenzertifikat immer dann mit sich führen, wenn Sie in Spanien Drohneneinsätze planen, und es auf Verlangen der Behörden vorlegen.

Wie meldet man sich als Drohnenpilot oder -betreiber in Spanien an?

Gemäß der europäischen Verordnung (EU) 2019/947 ist die Registrierung für UAS-Betreiber (nicht für UAS selbst) obligatorisch.

Der UAS-Pilot, auch bekannt als Remote Pilot (RP), ist die Person, die physisch hinter der Flugsteuerung des UAS steht. Er trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit des Fluges während des gesamten Betriebs.

Der UAS-Betreiber ist die Person oder Firma, die den Betrieb überwacht und Fluganweisungen erteilt. Diese natürliche oder juristische Person trägt die gesamte Verantwortung für den Betrieb der Drohne(n) in ihrem Namen. In der Kategorie OPEN und als Einzelperson sind der Pilot und der Betreiber sehr oft ein und dieselbe Person.

Wer sollte sich anmelden?

Im Rahmen der Kategorie OPEN ist die Registrierung für die Betreiber obligatorisch:

  • UAS, die eine Masse von 250 g oder mehr haben;
  • UAS, die eine Masse von weniger als 250 g haben, aber:
    • mit einer Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h operieren können
    • mit einer Kamera oder einem Mikrofon ausgestattet sind, wenn diese UAS KEIN Spielzeug sind *

* Ein UAS ist ein Spielzeug, wenn der Hersteller es für Kinder unter 14 Jahren vorsieht und es die Mindestsicherheitskriterien erfüllt, um als solches bezeichnet werden zu können. Die Einhaltung dieser Normen schränkt natürlich die Fähigkeiten des UAS ein (Größe, Gewicht, ungefährliche Ersatzteile, kein leistungsstarker Motor usw.): siehe Richtlinie 2009/48 / EG vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug

In der Kategorie SPECIFIC ist die Registrierung für alle Betreiber obligatorisch.

Natürliche Personen können sich nur in dem Land anmelden, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Juristische Personen müssen sich in dem Land registrieren lassen, in dem sich ihre Hauptniederlassung befindet.

Die Registrierung kann jeweils nur in einem Mitgliedstaat vorgenommen werden.

Wie kann man sich in Spanien für den Betrieb von Drohnen anmelden?

Das Verfahren für die Betreiberregistrierung beginnt mit dem Online-Link für die AESA-Registrierung.

Diese UAS-Betreiberregistrierungsnummer ist ein Jahr lang gültig und muss in regelmäßigen Abständen nach demselben Verfahren erneuert werden. Der Betreiber verwendet daher immer dieselbe Nummer, es sei denn, er wird dauerhaft aus dem Register gestrichen.


Hinweise für Freizeit-Drohnenpiloten, die in Spanien zum Spaß fliegen

Mindestdokumentation für die Durchführung von Operationen mit UAS in der Kategorie «offen» erforderlich

Jeder Betreiber, der in der Kategorie «offen» tätig werden will, muss über die folgenden Unterlagen verfügen:

  • Registrierungsbescheinigung oder Nachweis über die Registrierung als Betreiber eines UAS (Link zum Abschnitt Registrierung). Die Betreiberregistrierungsnummer sollte bei allen betriebenen UAS so angegeben werden, dass sie mit bloßem Auge gelesen werden kann, wenn die Drohne verfolgt wird. Die Registrierungsnummer kann im Batteriefach angegeben werden, wenn die Größe des UA es nicht zulässt, dass sie außen angebracht wird, oder wenn es sich um eine Nachbildung eines echten Luftfahrzeugs handelt und die Angabe der Betreiberregistrierungsnummer im Rumpf den Realismus der Darstellung beeinträchtigen könnte.
  • Die Piloten des Betreibers müssen als Fernlotsen A1/A3 (und ggf. A2) zugelassen sein. Weitere Informationen im Abschnitt Ausbildung von UAS/Drohnenpiloten in der «offenen» Kategorie
  • Haftpflichtversicherungspolice wie unter dem vorherigen Punkt angegeben.
  • Verfügt der Betreiber über mehr als einen Fernlotsen, muss er über Verfahren zur Koordinierung der Tätigkeiten seiner Mitarbeiter verfügen und eine Liste des Personals und der zugewiesenen Aufgaben erstellen und führen.

UAS/Drohnen ohne Klassenbezeichnung

Die besonderen Bestimmungen für die Verwendung bestimmter UAS in der «offenen» Kategorie finden sich in Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. US, die nicht privat hergestellt werden und der derzeit in der Europäischen Union geltenden Richtlinie über das Inverkehrbringen von Produkten (Beschluss 768/2008/EG) entsprechen, aber nicht zu einer der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission festgelegten Klassen CO, C1, C2, C3 oder C4 gehören, dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2024 wie folgt auf den Markt der Europäischen Union gebracht wurden:

  • Beträgt die maximale Startmasse des unbemannten Luftfahrzeugs weniger als 250 g, einschließlich Nutzlast, erfolgt der Betrieb in der Unterkategorie A1.
  • Beträgt die maximale Startmasse des unbemannten Luftfahrzeugs weniger als 25 kg, einschließlich Kraftstoff und Nutzlast, erfolgt der Betrieb in der Unterkategorie A3.

Hinweise zum Betrieb kommerzieller Drohnendienste in Spanien

In Spanien müssen alle gewerblichen Nutzer von Drohnen eine Genehmigung für die Durchführung von Arbeiten aus der Luft einholen.

Um eine Genehmigung für den Flug einer Drohne zu erhalten, müssen die Antragsteller eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Um die theoretische Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 75 % der Fragen in jedem Fach richtig beantwortet werden.

Weitere Anforderungen hängen von der Art der geplanten Tätigkeit ab. Einzelheiten zum Drohnenbetrieb finden Sie in einem Abschnitt bei der AESA.


Weitere nützliche Infos

Hier ist ein Beispiel dafür, was Sie erwarten könnte, wenn Sie die Drohnengesetze befolgen und in Spanien fliegen:

https://www.youtube.com/watch?v=PU0OubBiz7M

HINWEIS: Kleine unbemannte Luftfahrtsysteme (SUAS), kleine UAS, ferngesteuerte Luftfahrtsysteme (RPAS), unbemanntes Luftfahrzeug (UAV), unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) und Drohne sind austauschbare Begriffe, sofern nicht anders angegeben. Modellflugzeuge, Spielzeugflugzeuge, ferngesteuerte Flugzeuge und RC-Flugzeuge können unter die gleichen Vorschriften fallen, sofern nicht anders angegeben.