Laut Kroatiens nationaler Luftfahrtbehörde, der kroatischen Zivilluftfahrtbehörde, ist das Fliegen einer Drohne in Kroatien legal, aber wir empfehlen, sich vorher über die unten aufgeführten Drohnenbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.

Wenn Sie sich vor Ihrer Reise mit Fragen direkt an die kroatische Zivilluftfahrtbehörde wenden möchten, finden Sie hier die Kontaktinformationen: uas@ccaa.hr / +385 1 2369 300

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne innerhalb der Europäischen Union

Kroatien ist Teil der Europäischen Union und muss sich daher an die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erlassenen Drohnenvorschriften halten. Zusätzlich zu diesen Vorschriften gibt es in Kroatien auch länderspezifische Regelungen.

Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze haben wir hier die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in der Europäischen Union zusammengestellt.

Es gibt drei Betriebskategorien, die je nach Gewicht der Drohne und dem beabsichtigten Betrieb die Drohnenvorschriften bestimmen.

Eine Drohne kann in der Kategorie «Offen» betrieben werden, wenn:

  • Die Drohne hat eines der Klassen-Kennzeichen 0, 1, 2, 3 oder 4.
  • Die Drohne wurde vor dem 1. Januar 2023 gekauft und hat keine der oben genannten Klassenkennzeichnungen.
  • Die Drohne hat eine maximale Abflugmasse von weniger als 25 kg (55 lbs).
  • Der Fernpilot hält die Drohne in einem sicheren Abstand zu Menschen.
  • Die Drohne wird nicht direkt über Menschen betrieben, es sei denn, sie hat ein Klassen-Kennzeichnungsschild oder ist leichter als 250 g (0.55 lbs). (Siehe Unterkategorien für den Betrieb: A1, A2 und A3, um herauszufinden, wo Sie mit Ihrer Drohne fliegen dürfen).
  • Der ferngesteuerte Pilot muss eine Sichtlinie (VLOS) einhalten oder wird von einem UA-Beobachter unterstützt.
  • Der Fernpilot darf die Drohne nicht über 120m (400ft) betreiben.
  • Die Drohne darf keine gefährlichen Güter transportieren und kein Material abwerfen.

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in Kroatien

Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze sind hier die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in Kroatien aufgeführt.

  • Halten Sie beim Fliegen im kontrollierten Luftraum einen Radius von mindestens 5 km um den Flugplatz bis zu einer Höhe von 50 m über der Oberfläche ein.
  • Betreiben Sie nicht mehr als eine Drohne zur gleichen Zeit.
  • Fliegen Sie nicht innerhalb des Gebiets, in dem die Notfallmaßnahmen durchgeführt werden.

Regeln für das Fliegen einer Drohne bei Nacht in Kroatien

Drohnenflüge können nachts unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen durchgeführt werden:

  • Der Drohnenbetreiber hat die oben in Tabelle 1 aufgeführten Registrierungs-, Prüfungs- und Zulassungsanforderungen erfüllt. Bitte beachten Sie die Tabelle, da die Anforderungen nicht für alle Kategorien von Drohnenflügen gleich sind.
  • Die Drohne ist mit Lichtern ausgestattet, die die Bestimmung der Orientierung der Drohne im Luftraum gewährleisten.
  • Die Lichter an der Drohne müssen während des gesamten Fluges für den ferngesteuerten Piloten sichtbar sein.

Weitere Informationen zu den kroatischen Drohnengesetzen finden Sie auf dieser Seite der kroatischen Flugsicherung.