Die für die Sicherheit von Drohnen zuständige italienische Behörde ENAC hat im Internet mehrere Informationen über das Fliegen zum Spaß oder zur Arbeit bereitgestellt. Die wichtigsten Punkte sind unten aufgeführt.
Das Fliegen und Betreiben von Drohnen in Italien unterliegt der Verordnung 2019/947 der Europäischen Union. Die italienische Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) überwacht und setzt die Verordnung in Italien um. Ziel dieser Reform ist es, einen wirklich harmonisierten Drohnenmarkt in Europa zu schaffen, der ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Drohnenbetreiber, sobald er von seinem Registrierungsstaat eine Genehmigung erhalten hat, in der Europäischen Union frei verkehren darf. Dieser neue Rechtsrahmen sieht je nach Risiko drei Kategorien für den Betrieb von Drohnen vor: Offen, spezifisch und zertifiziert
Der Betrieb von Drohnen muss gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission (in ihrer geänderten Fassung) durchgeführt werden.
Sind Drohnen in Italien erlaubt?
Nach Angaben der ENAC sind Drohnen in Italien unter Einhaltung der ENAC- und EASA-Vorschriften erlaubt.
Die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in Italien:
Drohnenbetreiber müssen alle Drohnen in Italien registrieren lassen. Nach der Registrierung müssen Sie sich an die folgenden Regeln halten.
- Drohnen dürfen in der offenen Kategorie bis zu 50 Meter über dem Boden oder dem Meeresspiegel fliegen, in der speziellen Kategorie bis zu 120 Meter. (Das ENAC kann Betreibern von Drohnen der spezifischen Kategorie Ausnahmen gewähren.)
- Direkter Sichtkontakt mit der Drohne ist erforderlich, und die Betriebsentfernung sollte 500 Meter nicht überschreiten.
- Vermeiden Sie es, zu nahe an Wohngebieten oder bewohnten Gebieten zu fliegen.
- Halten Sie eine Sicherheitspufferzone von einem Kilometer um Wohngebiete ein.
- Sofern der Eigentümer/die Person nicht zustimmt, ist ein Sicherheitsabstand von 500 Metern zu einzelnen Gebäuden, Menschen, Fahrzeugen, Tieren und Strukturen erforderlich.
- Vermeiden Sie Flüge in der Nähe von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen. Halten Sie aus Sicherheitsgründen einen Mindestabstand von acht (8) Kilometern zu Flughäfen und drei (3) Kilometern zu Hubschrauberlandeplätzen ein.
- Es ist zu keiner Zeit erlaubt, eine Drohne bei Nacht zu fliegen.
- Fliegen Sie nicht über, innerhalb oder in der Nähe von militärischen Einrichtungen, öffentlichen Versorgungseinrichtungen, archäologischen Stätten oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen.
Offene Kategorie
Angesichts des geringen Risikos ist weder eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde noch eine Erklärung des Drohnenbetreibers erforderlich. Die Gesamtstartmasse der Drohne muss weniger als 25 kg betragen, und sie muss innerhalb einer Sichtlinie in einer maximalen Höhe von 120 m betrieben werden.
Besondere Kategorie
In Anbetracht des mäßigen Risikos erfordern Flüge in dieser Kategorie eine Genehmigung vor dem Betrieb. Die Genehmigung wird unter Berücksichtigung der in einer betrieblichen Risikobewertung ermittelten Maßnahmen zur Risikominderung erteilt, außer in bestimmten Standardszenarien, in denen eine Erklärung des Betreibers ausreicht.
Zertifizierte Kategorie
Angesichts der damit verbundenen Gefahren sind eine Zertifizierung der Drohne und ein lizenzierter Fernpilot erforderlich. Wenn Ihre Drohne in der Lage ist, Menschen zu transportieren, fallen Sie unter die Kategorie «Zertifiziert»!
EASA Zusammenfassung der Anforderungen an den Drohnenflugbetrieb
Hier eine Übersichtstabelle der EASA:
Drohne | Betrieb | Drohnenbetreiber | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Klasse | Gewicht | Kategorie | Betriebliche Einschränkungen | Registrierung als Drohnen-Betreiber | Kompetenz als Fernpilot | Minimales Alter |
Privat gebaut | < 250g | A1 | – kann unbeteiligte Personen überfliegen – keine Überflüge über Menschenansammlungen |
Nein, es sei denn, Kamera/Sensor an Bord und eine Drohne ist kein Spielzeug | – Keine Ausbildung erforderlich | Kein Mindestalter |
0 | – Benutzerhandbuch lesen | 16*, kein Mindestalter, wenn die Drohne ein Spielzeug ist |
||||
Ältere Drohnen | 16 | |||||
1 | < 900g | – Kein Überflug von Unbeteiligten zu erwarten – Kein Überfliegen von Menschenansammlungen |
Ja | – Benutzerhandbuch lesen – Online-Schulung abschließen – Theoretische Online-Prüfung ablegen |
16 | |
2 | < 4kg | A2 | – Keine unbeteiligten Personen überfliegen – Halten Sie einen horizontalen Abstand von 30 m zu unbeteiligten Personen ein |
Ja | – Benutzerhandbuch lesen – Online-Schulung abschließen – Theoretische Online-Prüfung ablegen – Selbstpraktische Ausbildung durchführen und deklarieren – Bestehen einer schriftlichen Prüfung bei der CAA (oder einer anerkannten Einrichtung) |
16 |
3 | < 25kg | A3 | – Fliege weg von Menschen – Fliegen außerhalb des Stadtgebiets (150 m Abstand) |
Ja | – Benutzerhandbuch lesen – Online-Schulung abschließen – Theoretische Online-Prüfung ablegen |
16 |
4 | 16 | |||||
Privat gebaut | 16 | |||||
Ältere Drohnen | 16 |
Hinweis für ausländische Unternehmen
Betreiberregistrierung (Nicht-EU-Anwohner)
- Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und Ihre Drohne zum ersten Mal in einem EU-Land fliegen wollen, MÜSSEN Sie sich als Betreiber registrieren lassen.
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Betreiberregistrierungsnummer, die Sie an Ihrer Drohne anbringen MÜSSEN. Wenn Sie mehrere Drohnen haben, muss die gleiche Nummer an allen angebracht werden.
- Sie dürfen nicht in Flugverbotszonen fliegen und müssen einen Mindestabstand von 8 km zu Flughäfen/Heliports einhalten.
- Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Land geflogen sind, bevor Sie nach Italien kamen, müssen Sie sich nicht erneut anmelden. Sie müssen sich immer in dem ersten Nicht-EU-Land anmelden, in dem Sie Flüge durchgeführt haben.
Zertifikat für Fernpiloten (Nicht-EU-Bürger)
- Wenn Sie Ihre Drohne in Itally fliegen möchten und in einem Nicht-EU-Land leben, müssen Sie im Besitz eines von einem EU-Land ausgestellten Fernlotsenzertifikats sein.
- Sie können das A1/A3-Zertifikat erhalten, indem Sie sich bei der Online-Fernpilotenschule anmelden.
- Die Online-Schulung und die Prüfung sind für diejenigen erforderlich, die eine Drohne in der Kategorie «Offen» in den Unterkategorien A1/A3 fliegen möchten.
- Die Erfolgsquote liegt bei 75 %, und Sie haben insgesamt 3 Versuche, um die Prüfung zu bestehen.
- Sobald Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihr Fernlenkzeugnis. Es ist 5 Jahre gültig.
- Sie müssen Ihr Fernlotsen-Zertifikat immer bei sich haben, wenn Sie Drohneneinsätze in Italien planen, und es vorlegen, wenn Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden.
Wie meldet man sich als Drohnenpilot oder -betreiber in Italien an?
Gemäß der Europäischen Verordnung (EU) 2019/947 ist die Registrierung für UAS-Betreiber (nicht für UAS selbst) obligatorisch.
Der Pilot, auch bekannt als Remote Pilot (RP), ist die Person, die physisch hinter der Flugsteuerung des UAS steht. Er trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit des Flugs während des gesamten Betriebs.
Der Betreiber ist die Person oder das Unternehmen, das den Betrieb überwacht und Fluganweisungen erteilt. Diese natürliche oder juristische Person trägt die gesamte Verantwortung für den Betrieb der Drohne(n) in ihrem Namen. In der Kategorie OPEN und als Einzelperson sind der Pilot und der Betreiber sehr oft ein und dieselbe Person.
Wer sollte sich anmelden?
Im Rahmen der Kategorie OPEN ist die Registrierung für die Betreiber obligatorisch:
- UAS, die eine Masse von 250 g oder mehr haben;
- UAS, die eine Masse von weniger als 250 g haben, aber:
- mit einer Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h operieren können
- mit einer Kamera oder einem Mikrofon ausgestattet sind, wenn diese UAS KEIN Spielzeug sind *
* Ein UAS ist ein Spielzeug, wenn der Hersteller es für Kinder unter 14 Jahren vorsieht und es die Mindestsicherheitskriterien erfüllt, um so genannt zu werden. Die Einhaltung dieser Normen schränkt natürlich die Fähigkeiten des UAS ein (Größe, Gewicht, ungefährliche Ersatzteile, kein leistungsstarker Motor usw.): siehe Richtlinie 2009/48 / EG vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug
In der Kategorie SPECIFIC ist die Registrierung für alle Betreiber obligatorisch.
Natürliche Personen können sich nur in dem Land registrieren lassen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Juristische Personen müssen sich in dem Land registrieren lassen, in dem sich ihr Hauptgeschäftssitz befindet.
Die Registrierung kann jeweils nur in einem Mitgliedstaat vorgenommen werden.
Wie kann man sich in Italien für den Betrieb von Drohnen anmelden?
In Italien müssen sich alle Drohnenpiloten auf dem von der ENAC genehmigten D-Flight-Portal als Betreiber registrieren lassen.
Freizeitpiloten mit Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, sind davon ausgenommen. Das Portal legt jedoch fest, dass alle Drohnen mit einer HD-Kamera oder anderen Geräten, die potenziell die Privatsphäre anderer verletzen könnten, registriert werden müssen, auch solche mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm.
Diese Registrierungsnummer für FH-Betreiber ist ein Jahr lang gültig und muss daher in regelmäßigen Abständen nach demselben Verfahren erneuert werden. Der Betreiber verwendet also immer dieselbe Nummer, es sei denn, er wird endgültig aus dem Register gestrichen.
Hinweise für Freizeit-Drohnenpiloten, die in Italien zum Spaß fliegen
Der private Drohnenflug ist in Italien erlaubt. Sie müssen die unten aufgeführten Regeln befolgen:
- Eine Sondergenehmigung ist nicht erforderlich.
- Maximale Höhe 70m / 229ft. Für mehr ist eine Sondergenehmigung erforderlich
- Die Drohne muss immer in Sichtweite bleiben (line-of-sight)
- Maximales Abfluggewicht < 25kg / 55lbs ohne Sondergenehmigung
- Das Fliegen einer Drohne ist in Italien nur tagsüber erlaubt.
- Nachtflüge benötigen eine Sondergenehmigung.
- Eine Kennzeichnungspflicht ist nicht erforderlich.
- Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist immer erforderlich.
- Halten Sie eine Frequenz von 2,5GHz oder 5,8 GHz und maximal 100Mw ein.
- Halten Sie sich von Menschen, Gebäuden, Sportveranstaltungen und allgemein von Privateigentum fern.
Hinweise zum Betrieb kommerzieller Drohnendienste in Italien
Der kommerzielle Drohnenflug ist in Italien erlaubt. Sie müssen die unten aufgeführten Regeln befolgen:
- Eine Sondergenehmigung ist nicht erforderlich.
- Maximale Höhe 100m / 328ft. Für mehr ist eine Sondergenehmigung erforderlich
- Die Drohne muss immer in Sichtweite bleiben (line-of-sight)
- Maximales Abfluggewicht < 5kg / 11lbs ohne Sondergenehmigung
- Lizenz ist erforderlich (ab Oktober 2017)
- Das Fliegen einer Drohne ist in Italien nur tagsüber erlaubt.
- Nachtflüge benötigen eine Sondergenehmigung.
- Eine Kennzeichnungspflicht ist nicht erforderlich.
- Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist immer erforderlich.
- Die FPV-Frequenz sollte 2,4 GHz bis 5,8 GHz betragen, bei 100 mW.
Nützliche veröffentlichte Informationen zum Drohnenflug in Italien
Hier ist ein Beispiel dafür, was Sie erwarten könnte, wenn Sie die Drohnengesetze befolgen und in Italien fliegen:
HINWEIS: Kleine unbemannte Luftfahrtsysteme (SUAS), kleine UAS, ferngesteuerte Luftfahrtsysteme (RPAS), unbemanntes Luftfahrzeug (UAV), unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) und Drohne sind austauschbare Begriffe, sofern nicht anders angegeben. Modellflugzeuge, Spielzeugflugzeuge, ferngesteuerte Flugzeuge und RC-Flugzeuge können unter die gleichen Vorschriften fallen, sofern nicht anders angegeben.