Laut der französischen Zivilluftfahrtbehörde ist das Fliegen einer Drohne in Frankreich legal, aber wir empfehlen, sich vorher über die unten aufgeführten Drohnenbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.

Wenn Sie sich vor Ihrer Reise mit Fragen direkt an die französische Zivilluftfahrtbehörde wenden möchten, senden Sie ihr eine Nachricht auf Twitter: @DGAC

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne innerhalb der Europäischen Union

Frankreich ist Teil der Europäischen Union und muss sich daher an die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erlassenen Drohnenvorschriften halten. Zusätzlich zu diesen Vorschriften gibt es in Frankreich auch länderspezifische Regelungen.

Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze finden Sie hier die wichtigsten Regeln, die Sie für das Fliegen einer Drohne in der Europäischen Union kennen sollten.

Es gibt drei Betriebskategorien, die je nach Gewicht der Drohne und dem beabsichtigten Betrieb die Drohnenvorschriften bestimmen. In diesem Abschnitt wird nur die offene Kategorie behandelt. Um alle Gesetze und Kategorien der Europäischen Union zu sehen, klicken Sie hier.

Eine Drohne kann in der Kategorie «Offen» betrieben werden, wenn:

  • Die Drohne hat eines der Klassen-Kennzeichen 0, 1, 2, 3 oder 4.
  • Die Drohne wurde vor dem 1. Januar 2023 gekauft und hat keine der oben genannten Klassenkennzeichnungen.
  • Die Drohne hat eine maximale Abflugmasse von weniger als 25 kg (55 lbs).
  • Der Fernpilot hält die Drohne in einem sicheren Abstand zu Menschen.
  • Die Drohne wird nicht direkt über Menschen betrieben, es sei denn, sie hat ein Klassen-Kennzeichnungsschild oder ist leichter als 250 g (0.55 lbs). (Siehe Unterkategorien für den Betrieb: A1, A2 und A3, um herauszufinden, wo Sie mit Ihrer Drohne fliegen dürfen).
  • Der ferngesteuerte Pilot muss eine Sichtverbindung (VLOS) aufrechterhalten oder wird von einem UA-Beobachter unterstützt.
  • Der Fernpilot wird die Drohne nicht über 120m (400ft) betreiben.
  • Die Drohne wird keine gefährlichen Güter transportieren und kein Material abwerfen.

Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in Frankreich

Auf der Grundlage unserer Recherchen und der Auslegung der Gesetze sind hier die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in Frankreich aufgeführt.

  • Alle Drohnen mit einem Gewicht von 800 g oder mehr müssen von ihrem Besitzer auf AlphaTango, dem öffentlichen Portal für Nutzer von ferngesteuerten Luftfahrzeugen, registriert werden. Die Drohne erhält dann eine Registrierungsnummer, die dauerhaft und gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss und mit bloßem Auge aus einer Entfernung von 30 Zentimetern lesbar sein muss. Der Drohnenpilot muss im Falle einer Kontrolle einen Nachweis über die Registrierung erbringen können.
  • Drohnenpiloten müssen jederzeit eine Sichtverbindung zu ihren Drohnen aufrechterhalten. Wenn ein visueller Beobachter die Drohne verfolgt, darf der Pilot außerhalb seiner eigenen Sichtweite fliegen.
  • Drohnen dürfen nachts nicht geflogen werden (außer mit Sondergenehmigung des örtlichen Präfekten).
  • Drohnen dürfen nicht über Menschen, Flughäfen oder Flugplätzen, Privatgrundstücken (außer mit Genehmigung des Eigentümers), Militäreinrichtungen, Gefängnissen, Kernkraftwerken, historischen Denkmälern oder Nationalparks geflogen werden. Verwenden Sie diese Karte, um Flugbeschränkungen nach geografischen Gesichtspunkten zu finden.
  • Drohnen dürfen auch nicht über laufenden Bränden, Unfallzonen oder in der Nähe von Notdiensten geflogen werden.
  • Drohnen dürfen nicht höher als 150 Meter und nicht höher als 50 Meter über einem Objekt oder Gebäude mit einer Höhe von 100 Metern oder mehr geflogen werden.

Regeln für das gewerbliche Fliegen einer Drohne in Frankreich

Auf der Grundlage unserer Recherchen finden Sie hier die zusätzlichen Anforderungen für den gewerblichen Einsatz einer Drohne in Frankreich.

  • Drohnenpiloten, die nicht nur zu Freizeitzwecken fliegen (gewerbliche Drohnenpiloten), müssen eine theoretische Prüfung ablegen. Die Prüfung kann online oder in bestimmten DSAC-Einrichtungen abgelegt werden. Das Verfahren zur Ablegung dieser Prüfung ist auf dieser Seite beschrieben. Nach bestandener Prüfung erhält der Pilot eine theoretische Telepilotenbescheinigung. Dieses muss der Pilot ausgedruckt und bei allen Flügen dabei haben.
  • Gewerbliche Drohnenpiloten müssen auch eine praktische Grundausbildung absolvieren. Der Betreiber muss die erforderliche Zusatzausbildung unter Berücksichtigung der verwendeten Fluggeräte und der spezifischen Tätigkeiten, die sie ausführen, festlegen und durchführen. Am Ende der Ausbildung stellen die Ausbildungseinrichtungen den Drohnenpiloten eine Nachschulungsbescheinigung für die entsprechenden Szenarien aus.
  • Ein Drohnenpilot kann seine praktische Ausbildung nicht selbst durchführen.

Regeln für das Fliegen einer Drohne zu Freizeitzwecken in Frankreich

Auf der Grundlage unserer Recherchen finden Sie hier die zusätzlichen Anforderungen für das Fliegen einer Drohne zu Freizeitzwecken in Frankreich.

  • Drohnenpiloten, die nur zu Freizeit- oder Erholungszwecken fliegen, benötigen keinen Schulungsnachweis, wenn die Masse ihrer Drohne weniger als 800 Gramm beträgt.
  • Drohnenpiloten, die ein ferngesteuertes Luftfahrzeug mit einem Gewicht von 800 g oder mehr zu Freizeitzwecken betreiben, müssen eine Schulung absolvieren. Diese Ausbildung kann sein: (1) die von der DGAC angebotene Fox-AlphaTango-Ausbildung oder (2) eine von der FFAM oder UFOLEP angebotene Ausbildung, die von der DGAC als gleichwertig anerkannt wird.

Weitere Informationen zu den französischen Drohnengesetzen finden Sie auf dieser Seite der französischen Zivilluftfahrtbehörde sowie in diesem ausführlichen Rechtsbericht.

Wissen Sie etwas über die Drohnengesetze in Frankreich, was wir nicht wissen? Schicken Sie uns eine E-Mail an support[at]uavcoach[dot]com. Wir sind keine internationalen Luftfahrtanwälte und tun unser Bestes, um diese Seite für Drohnenpiloten auf dem neuesten Stand zu halten, aber die Realität ist, dass sich die Drohnenvorschriften in Frankreich angesichts des Tempos der kleinen unbemannten Luftfahrtsysteme (sUAS) und der Reaktionen der Regierungen das ganze Jahr über ändern können, und diese Änderungen können schwer zu verfolgen sein. Wenn wir etwas übersehen haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

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