Die natürliche Schönheit und Vielfalt Griechenlands wird Sie in Erstaunen versetzen. Von schroffen Bergen bis zu grünen Tälern, unberührten Stränden mit klarem Wasser und ruhigen Seen – Griechenland hat alles zu bieten. Wenn Sie in Griechenland Urlaub machen, werden Sie mit Ihrer Drohne sicher viele atemberaubende Fotos und Bilder machen können. Die Frage ist jedoch, ob es legal ist, eine Drohne mit nach Griechenland zu nehmen.
Es ist erlaubt, eine Drohne nach Griechenland mitzubringen. Bevor Sie Ihre Drohne jedoch in Griechenland fliegen können, müssen Sie sich bei der griechischen Zivilluftfahrtbehörde (HCAA), der Regulierungsbehörde für Drohnen im Land, als Drohnenbetreiber registrieren lassen. Außerdem müssen Sie für jeden Flug einen Genehmigungsantrag einreichen.
In den griechischen Gesetzen wird zwischen kommerziellen und Freizeit-Drohnen unterschieden, wobei das Gewicht der Drohnen, ihr Zweck und der Ort, an dem sie geflogen werden, die Kategorie bestimmen, zu der eine Drohne gehört.
Die Behörde, die für die Regulierung von Drohnen in Griechenland zuständig ist, ist die Hellenic Civil Aviation Authority (HCAA) (Link). Die Vorschriften der HCAA sind von denen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) abgeleitet, da Griechenland ein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist.
Alle Mitgliedsländer der EU haben die EASA-Richtlinien übernommen, um einen wirklich harmonisierten Drohnenmarkt auf dem Kontinent zu schaffen. Während Griechenland größtenteils die gemeinsamen EASA-Drohnenregeln anwendet, hat das Land seine eigenen drohnenspezifischen Gesetze, die wir in diesem Artikel besprechen werden.
Darf man eine Drohne mit nach Griechenland nehmen?
Ja, Sie können eine Drohne nach Griechenland einführen. Alles, was Sie tun müssen, um Ihre Drohne nach Griechenland zu bringen, ist, sie ordnungsgemäß zu verpacken und alle Gesetze bezüglich Drohnen zu befolgen, die Ihre Fluggesellschaft möglicherweise hat. Mit Ihrer Drohne im Gepäck werden Sie am Zoll ohne Probleme abgefertigt. Klingt toll, oder?
Nachdem Sie Ihre Drohne nach Griechenland gebracht haben, können Sie es kaum erwarten, sie in den Himmel steigen zu lassen und nach Herzenslust Bilder und Videos aufzunehmen. Aber es gibt Vorschriften für das Fliegen von Drohnen in Griechenland, und es ist wichtig, dass Sie sich dieser Vorschriften bewusst sind.
Allgemeine Drohnengesetze in Griechenland
Bevor Sie eine Drohne in Griechenland fliegen können, müssen Sie von der HCAA eine Genehmigung für den Betrieb einer Drohne in Griechenland erhalten. Keine Sorge, die Genehmigung zu erhalten ist ziemlich einfach, da Sie sich nur bei der HCAA registrieren lassen müssen. Mehr dazu in Kürze.
Nachdem Sie eine Fluggenehmigung erhalten haben, müssen Sie weitere EASA/HCAA-Vorschriften befolgen, die der Sicherheit der Öffentlichkeit und Ihrer eigenen Sicherheit dienen. Zu diesen Vorschriften gehören:
- Die Drohne darf nicht in einer Höhe von mehr als 120m über dem Boden geflogen werden.
- Es ist verboten, Ihre Drohne in der Nähe von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen zu fliegen. Der Grund dafür liegt auf der Hand, denn die HCAA möchte nicht, dass Ihre Drohne den Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen beeinträchtigt.
- Ihre Drohne muss sich jederzeit in Ihrer Sichtlinie befinden. So können Sie sehen, was mit Ihrer Drohne passiert, und sie richtig fliegen.
- Sie dürfen Ihre Drohne nur bei Tageslicht fliegen. Das Fliegen in der Nacht erfordert eine Sondergenehmigung.
- Sie dürfen Ihre Drohne nicht über Menschen oder bewohnten Gebieten wie Straßen und Parkplätzen fliegen. Dies soll verhindern, dass Menschen verletzt werden, falls Ihre Drohne in sie hineinfliegt oder vom Himmel fällt.
- Sie dürfen Ihre Drohne nicht bei ungünstigen Wetterbedingungen wie starkem Regen, starkem Wind usw. fliegen.
- Sie müssen mindestens 30 Minuten vor dem Start per Telefon erreichbar sein. Wenn möglich, sollten Sie während des gesamten Fluges telefonisch erreichbar bleiben.
- Wenn Sie vorhaben, in mehreren Gebieten zu fliegen, müssen Sie Ihre Drohne zuerst landen und dann zu einem neuen Standort wechseln.
Verschiedene Kategorien von Drohnenflügen in Griechenland
Drohnenflüge in Griechenland können in eine der drei Kategorien fallen: Offene Kategorie, spezielle Kategorie und zertifizierte Kategorie.
Flüge der offenen Kategorie
Flüge der offenen Kategorie sind Freizeitflüge und erfordern keine vorherige Genehmigung durch die HCAA oder eine Erklärung des Drohnenbetreibers. Drohnen, die für Flüge der offenen Kategorie verwendet werden sollen, müssen eine Gesamtabflugmasse von weniger als 25 kg (55 lbs) haben. Außerdem darf die Drohne eine maximale Höhe von 120 m (400 Fuß) nicht überschreiten und muss jederzeit in der Sichtlinie des Betreibers bleiben.
Flüge der Sonderkategorie
Flüge der Sonderkategorie sind mit einem mäßigen Risiko behaftet und bedürfen einer Genehmigung durch die HCAA, bevor sie durchgeführt werden können. Die HCAA bewertet das Betriebsrisiko eines bestimmten Fluges der Sonderkategorie und genehmigt solche Flüge nur, wenn besondere Bedingungen erfüllt sind und die Erklärung des Betreibers als ausreichend erachtet wird.
Zertifizierte Kategorie
Die HCAA stuft Drohnen, die groß oder schwer sind oder von Natur aus ein hohes Risiko darstellen, in diese Kategorie ein und verlangt, dass der Fernpilot und die Drohne aufgrund der mit dieser Kategorie verbundenen Gefahren zertifiziert sind.
Wie meldet man sich als Drohnenpilot oder -betreiber in Griechenland an?
Gemäß der europäischen Verordnung (EU) 2019/947 (Link) müssen sich alle Drohnenbetreiber bei der HCAA registrieren lassen, sofern sie nicht bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Die Registrierung bezieht sich dabei auf die Drohnenbetreiber und nicht auf die Drohne selbst. Der Grund dafür ist, dass die Regulierungsbehörde die Identität des Piloten kennen möchte, der die Drohne steuert, um ihn für den Betrieb der Drohne verantwortlich zu machen.
Da Sie derjenige sind, der Ihre Drohne fliegt, sind Sie der Betreiber Ihrer Drohne und nach griechischem Recht verpflichtet, Ihre Drohne bei der zuständigen Behörde zu registrieren.
Als Teil der offenen Kategorie müssen sich Drohnenpiloten, die die folgenden Anforderungen erfüllen, bei der HCAA registrieren:
- Wenn Ihre Drohne eine Masse von 250 g oder mehr hat.
- Wenn Ihre Drohne weniger als 250 g wiegt, aber in der Lage ist, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h zu fliegen.
- Wenn Ihre Drohne mit einem Mikrofon oder einer Kamera ausgestattet ist und nicht als Spielzeug eingestuft wird.
Einige Drohnen werden als «Spielzeug» eingestuft, wenn der Hersteller solche Drohnen für Kinder unter 14 Jahren entwickelt hat. Es gibt auch andere Sicherheitsanforderungen, die eine Drohne erfüllen muss, um als Spielzeug eingestuft zu werden.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Griechenland reisen und noch nie eine Drohne in einem EU-Land geflogen haben, müssen Sie sich als BETREIBER registrieren lassen, bevor Sie Ihre Drohne in Griechenland fliegen dürfen. Sie können sich bei der HCAA anmelden, indem Sie eine E-Mail an d2d@hcaa.gr senden. Weitere Informationen zur Anmeldung als Nicht-EU-Bürger finden Sie in diesem Dokument der HCAA.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von der HCAA eine eindeutige Registrierungsnummer, die Sie an Ihrer Drohne anbringen müssen. Wenn Sie mehrere Drohnen besitzen, müssen Sie an jeder Drohne dieselbe Nummer anbringen. Außerdem müssen Sie beim Fliegen Ihrer Drohne alle HCAA-Vorschriften befolgen.
Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Land eine Drohne betrieben haben, müssen Sie sich nicht registrieren lassen. Das liegt daran, dass alle EU-Länder die gleichen Drohnenvorschriften haben und die Registrierung einer Drohne in einem EU-Land auch in anderen EU-Ländern gültig ist. Wie wir bereits erwähnt haben, ist der Grund dafür die Schaffung eines wirklich harmonisierten Drohnenmarktes auf dem Kontinent.
Verfahren zur Erlangung einer Fluggenehmigung von HCAA
Wenn Sie sich als Drohnenbetreiber registriert haben und einen Flug planen, bei dem sich Ihre Drohne mehr als 50 m von Ihnen als Betreiber entfernt, müssen Sie bei der HCAA für jeden Flug eine Fluggenehmigung beantragen. Befolgen Sie die folgenden Schritte, um Ihre Fluggenehmigung von der HCAA zu erhalten:
- Sie müssen das Formular «Authorization Request for UAS (drone) flights» (Genehmigungsantrag für Drohnenflüge) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an die HCAA senden: info.dagr@hcaa.gr. Sie finden das Formular für den Genehmigungsantrag auf der HCAA-Website.
- Die HCAA kann Sie um zusätzliche Informationen bitten, z. B. um Ihr Pilotenzeugnis oder Ihre UAS-Registrierungsnummer.
- Sollte die HCAA Ihren Antrag genehmigen, wird sie Sie über etwaige zusätzliche Einschränkungen informieren, die Sie beachten müssen, um Ihren Flug sicherer zu machen.
- Wenn die HCAA Ihren Antrag nicht genehmigt oder Ihre Genehmigung nicht rechtzeitig eintrifft, müssen Sie Ihre Flugpläne stornieren, da Sie sonst Ihre Drohne illegal fliegen.
- Sollte die HCAA Ihren Antrag genehmigen, müssen Sie sich an die nächstgelegene Polizeistation oder Gemeinde in Ihrem Fluggebiet wenden. Suchen Sie am besten die nächstgelegene Polizeistation auf und informieren Sie sie über Ihren genehmigten Drohnenflug. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, sich auszuweisen, z. B. durch Vorlage eines Reisepasses oder Führerscheins, um Ihre Identität zu bestätigen.
- Fliegen Sie sicher, indem Sie alle Flugregeln der HCAA befolgen. Außerdem sollten Sie Ihr Mobiltelefon eingeschaltet haben, für den Fall, dass die Polizei oder die Flugsicherung Sie kontaktieren möchte.
Kenntnis der Drohnengesetze in den Ländern, die Sie besuchen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und es ist wichtig, dass Sie die Gesetze eines fremden Landes, das Sie besuchen, kennen. Dies gilt auch für jede Aktivität oder Freizeitbeschäftigung, an der Sie während Ihres Aufenthalts im Land teilnehmen möchten.
In diesem Artikel geht es um die Drohnengesetze in Griechenland, aber wir werden weitere Artikel über Drohnengesetze in anderen Ländern veröffentlichen. Die Idee ist, Sie auf Ihre Reise vorzubereiten und sicherzustellen, dass Sie keinen Ärger mit den Behörden bekommen. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, was zu tun ist, wenn Sie mit einer Drohne in ein anderes Land reisen möchten.
- Recherchieren Sie. Die Informationen stehen im Internet zum Mitnehmen bereit. Gehen Sie online und suchen Sie nach den neuesten oder aktuellen Drohnengesetzen des Landes, das Sie besuchen. Die Betonung liegt hier auf «aktuell», da sich die Drohnengesetze schnell weiterentwickeln und es in Ihrem besten Interesse ist, die neuesten Gesetze zu finden.
- Finden Sie heraus, ob die Vorschriften im ganzen Land gleich sind oder je nach Region variieren. Informieren Sie sich über die spezifischen Gesetze, die für die Region gelten, in der Sie sich aufhalten werden.
- Planen Sie Ihre Reise und Ihre Aktivitäten im Land auf der Grundlage der Ergebnisse Ihrer Recherchen.
Und hier ein paar Eindrücke was sie erwarten könnte: