Um den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen im Land zu gewährleisten, hat die Zivilluftfahrtbehörde von Bosnien und Herzegowina (BHDCA) Vorschriften für den Betrieb von ferngesteuerten Luftfahrzeugen erlassen. Diese Vorschriften betreffen sowohl Freizeit- als auch gewerbliche Drohnenbetreiber.
Wirkungsbereich der genannten Regeln
Die BHDCA bezieht sich in ihrer Beschreibung auf folgendes:
- Die Bestimmungen gelten für Drohnen mit einer maximalen Startmasse von 249 g bis zu 25 kg
- Drohnen mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 25 kg benötigen eine Sondergenehmigung des BHDCA
- Kategorien von Drohneneinsätzen: nicht-kommerziell (OPEN), kommerziell (SPECIFIC) und für Arbeiten aus der Luft (CERTIFIED)
- Drohnenkategorien: A1 (249 g – 1 kg), A2 (1 kg – 2 kg), A3 (2 kg – 5 kg) und A4 (5 kg – 25 kg)
Allgemeine Vorschriften für den Drohnenbetrieb (OPEN)
Drohnenbetreiber müssen beim Fliegen in Bosnien und Herzegowina die folgenden Grundregeln Regeln und Vorschriften beachten:
- Drohnen dürfen nur bei Tageslicht und innerhalb der Sichtlinie des Drohnenbetreibers geflogen werden.
- Die maximale zulässige Höhe für den Drohnenbetrieb beträgt bis zu 30 m AGL (über Grund).
- Der seitliche Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen, Schiffen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen, Stromleitungen usw. muss mindestens 30 m betragen. Das Überfliegen von Menschen ist nicht erlaubt.
- Der seitliche Abstand zu einer öffentlichen Versammlung muss mindestens 50 m betragen.
- Es ist nicht erlaubt, eine Drohne in einem seitlichen Abstand von weniger als 500 m von Industriegebieten, Botschaften, staatlichen Einrichtungen und Institutionen sowie anderen öffentlichen Gebäuden zu fliegen.
- Für alle Drohnen mit einer Masse von mehr als 1 kg ist eine gültige Versicherungspolice erforderlich, die Schäden an Dritten auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina abdeckt.
- Es ist nicht erlaubt, eine Drohne innerhalb eines Schutzgebiets zu fliegen, das weniger als 300 m von der Grenzlinie in der Tiefe des Territoriums von Bosnien und Herzegowina entfernt ist, es sei denn, der Drohnenbetreiber oder der Eigentümer der Drohne hat die vorherige Zustimmung der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina eingeholt.
Gewerblicher Drohnenbetrieb (SPECIFIC)
Für den gewerblichen Einsatz von Drohnen gelten zusätzliche Vorschriften. Betreiber müssen eine gesonderte Genehmigung von der CAA BiH einholen und strengeren Anforderungen nachkommen.
- Drohneneinsätze bei Tageslicht müssen innerhalb der Sichtlinie des Betreibers durchgeführt werden
- Bei Einsätzen in der Nacht muss die Drohne mit Lichtsignalanlagen ausgestattet sein
- Drohnenbetreiber müssen über eine gültige Drohnenversicherung verfügen
- Der seitliche Mindestabstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen, Schiffen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserwegen, Stromleitungen oder anderen ferngesteuerten Luftfahrzeugen muss mindestens 30 m betragen
- Die maximale zulässige Flughöhe beträgt 120 m AGL oder bis zu 50 m über einem Hindernis
- Der seitliche Abstand zu Industriegebieten, Botschaften, staatlichen Einrichtungen und Institutionen sowie anderen öffentlichen Gebäuden darf nicht weniger als 100 m betragen
- Drohnen dürfen innerhalb eines Flughafengebiets in einer Entfernung von weniger als 1,5 km vom Flughafen oder der CTR-Zone nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Flugsicherung oder Luftraummanagementzelle betrieben werden
- Es ist nicht erlaubt, eine Drohne innerhalb eines Schutzgebiets zu fliegen, das weniger als 300 m von der Grenzlinie in der Tiefe des Territoriums von Bosnien und Herzegowina entfernt ist, es sei denn, der Drohnenbetreiber hat die vorherige Zustimmung der Grenzpolizei eingeholt.
Strafen
Bei Verstößen gegen die Regeln und Vorschriften für den Betrieb von Drohnen in Bosnien und Herzegowina können Strafen verhängt werden. Die genauen Strafen können je nach Art des Verstoßes und der Schwere der Auswirkungen variieren. Hier sind jedoch einige Beispiele für mögliche Strafen:
- Geldstrafen: Bei Verstößen können Geldstrafen verhängt werden, die je nach Art des Verstoßes und der Schwere der Auswirkungen variieren können.
- Beschlagnahme von Drohnen: Bei schweren Verstößen gegen die Vorschriften können Drohnen beschlagnahmt werden.
- Lizenzentzug: Bei wiederholten oder schweren Verstößen können dem Drohnenbetreiber die Lizenz oder die Erlaubnis zum Betrieb von Drohnen entzogen werden.
- Strafverfolgung: In einigen Fällen können Verstöße gegen die Regeln und Vorschriften für den Betrieb von Drohnen als strafbare Handlungen angesehen werden, was zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen und die Art der Durchsetzung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können und von den zuständigen Behörden entschieden werden.
Die Drohnenvorschriften in Bosnien und Herzegowina zielen darauf ab, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen im Land zu fördern. Die Einhaltung dieser Regeln trägt dazu bei, die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und den nationalen Luftraum zu schützen. Es ist wichtig, dass Drohnenpiloten stets auf dem Laufenden bleiben, um auf dem Gebiet der Vorschriften informiert und verantwortungsbewusst zu handeln.